Achtsamkeit sowie Wertschätzung sind grundlegende Haltung im alltäglichen Miteinander.
Es ist die Aufgabe aller diese Haltung zu leben und zu fördern. Die Mitarbeitenden werden regelmäßig für Gewaltschutz, vor allem bei sexualisierter Gewalt, sensibilisiert. Grenzverletzungen werden angesprochen und es wird Einhalt geboten. Bei Verdachtsfällen wird konsequent, achtsam und transparent gehandelt. Das Gewaltschutzkonzept bildet die Basis, um eine gewaltfreie Atmosphäre zu schaffen, in der alle sich sicher, geschätzt und ernstgenommen fühlen. Ansprechpersonen sind benannt und können gerne kontaktiert werden.
Gesetzes- und regelkonformes Verhalten ist wesentliche Grundlage unserer Arbeit. Korrektes und ethisches Verhalten ist für uns von besonderer Bedeutung. Wir setzen Vertrauen in jeden Einzelnen und erwarten, dass er sich integer und fair verhält und weder gegen Gesetze oder Rechtsvorschriften noch gegen interne Regelungen verstößt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten zu erfahren.
Seit Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz, mit dem hinweisgebende Personen („Whistleblower“), die im Zusammenhang mit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Gesetzesverstöße (§ 2 HinSchG) melden, besser vor etwaigen arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteilen geschützt werden. Wir setzen die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes mit unserer Internen Meldestelle um.
Sie können Meldungen unter Wahrung der Vertraulichkeit über unseren digitalen Meldekanal unter dem untenstehenden Link jederzeit abgeben: https://diakonie-wuerttemberg.integrityline.app
Sie können das Meldesystem nutzen, um Verstöße, die im Zusammenhang mit:
– Bestechung und Korruption,
– Wettbewerbsrecht,
– Betrug, Finanzkriminalität,
– Lebensmittelsicherheit und -qualität,
– Belästigung oder Diskriminierung,
– dem Schutz personenbezogener Daten,
– Rechten und Schutz von Personen,
– Interessenskonflikten
stehen, zu melden.
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Meldung abgeben dürfen, die eine andere Person fälschlicherweise beschuldigt. Gegebenenfalls müssen Sie einen Nachweis für Ihre Meldung erbringen.
Nicht zuständig ist die Interne Meldestelle für Beschwerden. Diese melden Sie bitte an unser Beschwerdemanagement.
Daneben besteht die Möglichkeit Hinweise an externe Meldestellen (Bundesamt der Justiz, BaFin u.a.) abzugeben. Die E-Mail Adressen finden Sie im Meldeportal.
Wir empfehlen Ihnen, zunächst die interne Meldestelle zu nutzen. Möchten Sie dies nicht, sondern melden unmittelbar an externe Meldestellen, steht ihnen aber der gleiche Schutz zu.
Einfach anrufen oder E-Mail schreiben: